REACH

REACH - Wichtige Informationen für unsere Kunden


Ohne Daten - kein Markt

REACH ist die seit dem 1.Juni 2007 gültige Chemikaliengesetzgebung der EU für die Registrierung, Evaluierung (Bewertung) und Autorisierung (Zulassung und Beschränkung) von Chemikalien. (Verordnung  (EG) Nr. 1907/2006).
Die wichtigsten Ziele von REACH sind der verbesserte Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken aus chemischen Stoffen. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU gestärkt werden.
Alle chemischen Stoffe, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen gemäß dem Grundsatz: „OHNE DATEN - KEIN MARKT“ registriert werden.
Für bereits auf dem Markt befindliche Chemikalien können nach der Vorregistrierung Übergangsfristen bis zu 11 Jahren in Anspruch genommen werden. Die 6-monatige Vorregistrierungsfrist endete am 1. Dezember 2008.
Neue Stoffe dürfen ohne Anmeldung in Mengen oberhalb 1 t/J weder in der EU hergestellt noch in die EU importiert werden.
Dies gilt nicht nur für chemische Einzelstoffe, sondern auch für Stoffe in Zubereitungen und – unter bestimmten Bedingungen – auch für Stoffe in Erzeugnissen.
Für besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern – SVHC) besteht eine Zulassungspflicht, weil sie schwerwiegende und oft sogar irreversible Wirkungen auf Mensch und die Umwelt haben können. Eine Zulassung wird nur dann erteilt, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass die mit der Verwendung des Stoffes einhergehenden Risiken angemessen beherrscht werden. Zu diesen Stoffen können u.a.
· Krebserzeugende, erbgutschädigende oder fruchtbarkeitschädigende  Stoffe   (CMR-Stoffe)
· Schwer abbaubare und giftige Stoffe, die sich in der Umwelt anreichern können (PBT und vPvB-Stoffe)
· Stoffe mit hormonähnlichen Wirkungen (Endokrine Disruptoren)
gehören.

Unsere Ziele
FUCHS hat sich dazu verpflichtet, über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinaus die Umwelt zu schützen und zu erhalten und für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu sorgen. Daher unterstützt FUCHS die Ziele von REACH und arbeitet aktiv an deren Umsetzung.
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, dass REACH keine negativen Auswirkungen auf die Eigen schaften oder Zusammensetzung unserer Produkte haben soll, damit sie auch weiterhin in unveränderter Qualität für unsere Kunden verfügbar sind.
Durch eine zeitnahe, offene und faire Kommunikation mit allen Partnern innerhalb der Lieferkette sorgen wir dafür, dass wir die gesetzlichen Anforderungen termingerecht und in vollem Umfang erfüllen.

Aktueller Stand der Umsetzung:
In enger Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten haben wir sichergestellt, dass alle in FUCHS Produkten enthaltenen Stoffe rechtzeitig vorregistriert wurden. Dies gilt auch für importierte FUCHS Produkte. Durch die Bestellung von so genannten Alleinvertretern („Only Representatives“) haben wir dafür gesorgt, dass unsere Kunden nicht als Importeure unter REACH tätig sein müssen.
Damit wurde der erste Meilenstein in der Umsetzung von REACH erreicht: alle FUCHS- Produkte sind auch zukünftig in unveränderter Qualität für Sie verfügbar. Wie geht es weiter?

Verwendungen unserer Produkte
Nach dem die Vorregistrierungsphase unter REACH am 1. Dezember 2008 endete, müssen nun alle Hersteller und Importeure für die Stoffe, die sie registrieren wollen, die erforderlichen Informationen für ihre Registrierungsdossiers zusammenstellen.
Die Registrierung eines Stoffes  umfasst auch alle Verwendungen in seinem gesamten Lebenszyklus, die dabei zu erwartenden Expositionsszenarien sowie die einzuhaltenden Bedingungen für eine sichere Verwendung.
Nach der Registrierung dürfen Stoffe dann nur noch in den registrierten Verwendungen eingesetzt werden. Stellt ein nachgeschalteter Anwender (Downstream User) fest, dass seine Verwendung durch die Registrierung nicht abgedeckt ist, kann er entweder den entsprechenden Hersteller / Importeur auffordern, diese Verwendung nachträglich zu registrieren oder die Verwendung selbst registrieren. Dies ist jedoch mit zusätzlichem Aufwand verbunden.
Daher ist es sinnvoll, bereits jetzt die Verwendungen innerhalb der Lieferkette zu erfassen und in die Registrierung mit aufzunehmen.
Um die Kommunikation in den Lieferketten zu vereinfachen, wurde für die Beschreibung der Verwendungen das so genannte „Deskriptorenmodel - Use Descriptor System“ entwickelt, dass aus 5 Elementen besteht:
- Verwendungsbereiche, Branchen (Sectors of Use –SU)
- Produktkategorien (Product Categories – PC)
- Erzeugniskategorien (Article Categories – AC),
- Prozesskategorien (Process Categories – PROC)
- Umweltfreisetzungskategorien (Environmental Release Categories – ERC)


Eine Übersicht über die Deskriptoren in Englisch (Original) und Deutsch (Übersetzung gemäß BDI Standardsatzkatalog) finden Sie hier:  Use Descriptor System.pdf


Um den mit dieser wichtigen Aufgabe verbundenen Aufwand für unsere Kunden so gering wie möglich zu halten, haben wir für alle FUCHS-Produkte die typischen Verwendungen nach diesem Deskriptoren-Modell zusammengestellt.

Hier die aktuelle Datei (Stand 11-2009).


In der linken Spalte sind unsere Produktnamen / Produktgruppen aufgeführt. Wenn Sie in der oberen Reihe den kleinen Pfeil anklicken, erscheint eine Auswahlliste. Sie können aber auch unter „Benutzerdefiniert“ nach einem Produktnamen oder dem Teil eines Produktnamens suchen.
Sollte Ihre Verwendung nicht oder nicht ausreichend erfasst worden sein, setzen Sie sich bitte so bald wie möglich mit uns in Verbindung.
Sollten wir von Ihnen keine Rückmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihre Verwendung durch unsere Beschreibung abgedeckt ist.

Sie wünschen weitere Informationen?
In unserer Liste von häufig gestellten Fragen (und Antworten) finden sich viele zusätzliche Informationen. Wir stehen Ihnen aber auch gerne persönlich zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.
FUCHS Europe Schmierstoffe GmbH
Frau Sabine Hausmann
REACH Compliance Manager
Telefonnummer: +49 (0)621 3701-1981
Email: REACH3(at)fuchs-europe.de


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

ORGANISATION
1. Wie hat Fuchs die Umsetzung von REACH organisiert?
FUCHS hat für die Umsetzung von REACH ein umfangreiches Programm gestartet:
· In unserem europäischen REACH Project Team wurde unsere Fachkompetenz gebündelt.
· Es wurden Zeitpläne, Abläufe und Verantwortlichkeiten festgelegt, Kontakte zu anderen Unternehmen aufgebaut und der Aufbau von Konsortien mitgestaltet.
· Alle Stoffe (Einsatzstoffe, Zusatzprodukte, Hilfsmittel und Betriebsstoffe) wurden in einem Stoffinventar mit besonderer Berücksichtigung der selbst hergestellten Stoffe bilanziert.
· Die Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen wurde bereits im Vorfeld eingestellt.
· Alle erforderlichen Vorregistrierungen wurden fristgerecht vorgenommen.
· Für die Registrierung sammeln wir Informationen über die Verwendungen unserer Produkte bei unseren Kunden und erstellen repräsentative Expositionsszenarien.
· Unser Ziel ist es, zusammen mit unseren Lieferanten alle von uns eingesetzten Stoffe fristgerecht zu registrieren. Dies ist nur durch offene und faire Kommunikation und konstruktive Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette möglich.

VORREGISTRIERUNG
2. Wie ist der Status der Vorregistrierung von FUCHS Produkten?

In Zusammenarbeit mit den Lieferanten haben wir sichergestellt, dass alle in FUCHS Produkten enthaltenen Stoffe rechtzeitig vorregistriert wurden. Dies gilt auch für importierte FUCHS Produkte. Durch die Bestellung von so genannten Alleinvertretern („Only Representatives“) haben wir dafür gesorgt, dass unsere Kunden nicht als Importeure unter REACH tätig sein müssen.
Damit sind alle FUCHS Produkte auch weiterhin für unsere Kunden in unveränderter Qualität verfügbar.

3. Sind alle FUCHS Produkte vorregistriert?
FUCHS Produkte sind fast immer Mischungen („Zubereitungen“) aus mehreren Stoffen. Für Zubereitungen gibt es keine Registrierungspflicht, aber für jeden einzelnen ihrer Bestandteile. Alle in unseren Produkten enthaltenen Stoffe wurden vorregistriert.

4. Warum kann FUCHS keine Vorregistrierungsnummern der in FUCHS Produkten enthaltenen Stoffe mitteilen?
Die Angabe der Vorregistrierungsnummern im Sicherheitsdatenblatt ist nicht vorgeschrieben. Diese dienen ausschließlich zur Kommunikation mit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und innerhalb der SIEF’s. Sie werden von der ECHA nicht an Dritte weitergegeben und sind damit auch nicht überprüfbar. Daher haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine Vorregistrierungsnummern mitteilen können.

REGISTRIERUNG
5. Werden alle Inhaltsstoffe von FUCHS Produkten registriert?

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, dass alle in FUCHS Produkten enthaltenen Stoffe entweder von uns oder unseren Lieferanten fristgerecht registriert werden. Darüber hinaus werden wir dafür Sorge tragen, dass die Verwendungen unserer Kunden in den entsprechenden Registrierungen berücksichtigt werden.

SVHC – SUBSTANCES OF VERY HIGH CONCERN
6. Welche FUCHS Produkte enthalten besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern – SVHC)?

Die Auswirkung von SVHC-Stoffen auf den Menschen und die Umwelt können sehr schwerwiegend und oft sogar irreversibel sein. Darum besteht für diese Stoffe eine Zulassungspflicht. Dazu können u.a. gehören:
Krebserzeugende, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe der Kategorien 1 und 2 (CMR-Stoffe)
Schwer abbaubare und giftige Stoffe, die sich in der Umwelt anreichern können (PBT und vPvB-Stoffe)
Stoffe mit hormonähnlichen Wirkungen (Endokrine Disruptoren)

Die ECHA veröffentlicht alle 6 Monate eine aktualisierte SVHC- Kandidatenliste. (http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_table_en.asp)
Für die SVHC gelten besondere Informationspflichten. Jeder Lieferant eines Erzeugnisses, welches mehr als 0.1 Gew.% SVHC enthält, muss seinem Kunden ausreichende Informationen für die sichere Verwendung zur Verfügung stellen, mindestens jedoch den Namen des Stoffes.
Um unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern, unseren Kunden und der Umwelt nachzukommen, arbeiten wir bereits seit Jahren daran, sicherere und umweltfreundlichere Produkte zu entwickeln. Darum enthalten unsere Produkte keine besonders besorgniserregenden Stoffe oberhalb der angegebenen Grenzwerte (Stand Januar 2009).
Damit das so bleibt, überprüfen wir unser Stoffinventar regelmäßig anhand der aktuellen Kandidatenliste der EU. Sollte sich dabei herausstellen, dass dennoch eines unserer Produkt einen auf der Kandidatenliste aufgeführten Stoff oberhalb des Schwellenwertes von 0,1 Gew.% enthält, werden wir jedem Abnehmer unverzüglich die uns vorliegenden Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung stellen, mindestens jedoch den Namen des betreffenden Stoffes.

SICHERHEITSDATENBLÄTTER
7. REACH-konforme Sicherheitsdatenblättter

Für die Umsetzung der neuen Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt besteht keine Übergangsregelung. Unsere Sicherheitsdatenblätter wurden bereits and die REACH Anforderungen angepasst und werden aktualisiert, sobald die erforderlichen zusätzlichen Angaben aus der Registrierung wie Registrierungsnummern oder Expositionsgrenzwerte vorliegen.
Die Angabe der Vor registrierungs nummern im Sicherheitsdatenblatt ist nicht vorgeschrieben. Diese dienen ausschließlich zur Kommunikation mit der zuständigen Behörde und wurden von uns als vertraulich eingestuft. Daher haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine Vorregistrierungsnummern mitteilen können.

VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNGEN
8. Warum kann FUCHS keine besondere Verpflichtungserklärung hinsichtlich REACH-Konformität abgeben?
FUCHS hat sich in seinen AGBs und in seinen Lieferbedingungen bereits dazu verpflichtet, rechtskonforme Produkte an die Kunden zu liefern. Dies umfasst alle geltenden Regeln und Gesetze, also auch REACH. Verpflichtungserklärungen zu einzelnen Rechtsbereichen würden diesem Grundsatz widersprechen. Wir müssten dann Verpflichtungserklärungen für jeden einzelnen Rechtsbereich an unsere Kunden senden.
Weiterhin handelt es sich bei unseren Produkten handelt zum größten Teil um Zubereitungen, die sowohl Zukaufprodukte als auch selbst hergestellte Stoffe enthalten können. Die von uns selbst hergestellten Substanzen wurden von uns selbst vorregistriert, um von den Übergangsfristen profitieren zu können.
Von unseren Lieferanten haben wir zugesagt bekommen, dass alle von uns bezogenen Produkte mindestens vorregistriert werden. Anders lautende Informationen liegen uns zurzeit nicht vor. Wir sehen es aber nicht als unsere Aufgabe an, die Gesetzeskonformität unserer Lieferanten und ihrer Prozesse zu überwachen oder zu gewährleisten. Dies ist Aufgabe der zuständigen Behörden, die wir im Verdachtsfall einschalten.

Sollte einem Kunden durch eines unserer Produkte nachweislich ein Schaden entstehen, steht die Firma FUCHS für den Schaden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein. Dazu ist keine gesonderte Verpflichtungserklärung erforderlich.

DOWNSTREAM USER
9. Wie können wir uns als Kunden auf REACH vorbereiten?

Auch Ihr Unternehmen hat Verpflichtungen unter REACH. Erstellen Sie eine eigene Stoffinventarliste, die nicht nur alle eingesetzten Stoffe umfasst, sondern auch die Art der Verwendung und die verwendeten Mengen. Nutzen Sie dazu bereits vorhandene Daten, wie zum Beispiel das Gefahrstoffverzeichnis.
Ermitteln Sie auch, soweit es Ihnen möglich ist, unter welchen Bedingungen Mensch und Umwelt mit den Stoffen in Berührung kommen können. Berücksichtigen Sie dabei auch Abwasser-, Abluft- und Abfallströme.

Wozu ist es noch zu früh?
· Bitte erwarten Sie noch keine „erweiterten Sicherheitsdatenblätter“ mit Stoffdaten wie z.B. „Predicted no effect concentration (PNEC)“ oder „derived no effect level (DNEL)“, insbesondere für Zubereitungen. Wir rechnen frühestens ab 2010 mit der Verfügbarkeit von entsprechenden Daten.
· Entwickeln Sie keine eigenen Fragebögen – fragen Sie Ihre Verbände.


REACH Ansprechpartner
10.  Wer ist der REACH-Ansprechpartner bei FUCHS?

Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an:
Frau Sabine Hausmann
REACH Compliance Manager
Telefonnummer: +49 (0)621 3701-1981
Email:   REACH@fuchs-europe.de


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CASSIDA Corner



Kontakt Österreich, Rumänien und Bulgarien:

bernhard.judendorfer(at)dont-want-spam.fuchs-oil.de

Tel.: +43(0)6235-50226-34
Fax: +43(0)6235-50229

Für mehr Informationen zu Cassida klicken Sie hier

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ANSCHRIFT

FUCHS AUSTRIA Schmierstoffe GmbH

Breitwies 22

A-5303 Thalgau

Tel  +43(6235)50226-0
Fax +43(6235)50229

E-mail office@fuchs-austria.at


 

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